Worterklärung


Was bedeutet eigentlich...?

Während des Projektes „Einsichtssache“ wurden ständig Begriffe und Ausdrücke zerlegt und deren Inhalte untersucht, um eigene Positionen und Denkbilder zu hinterfragen.

Die folgende Liste enthält eine erste Auswahl dieser Begriffe und Ausdrücke, die häufig im Zusammenhang mit Migranten und Minderheiten auftauchen. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und erweiter.

Ausgrenzung

Formen der Ausgrenzung

Heimat

Ausländer

Ausländerfeindlichkeit/Fremdenfeindlichkeit (Xenophobie)

Staatsbürgerschaft (Staatsangehörigkeit, Nationalität)

Kultur (multikulturelle Gesellschaft, Interkulturalität)

Rasse/Rassismus

Bevölkerung, Volk, Nation

Integration – Assimilation

Migration (Immigration, Emigration, Einwanderung, Auswanderung, Zuwanderung












Ausgrenzung
Wann ist Ausgrenzung diskriminierend und nicht erlaubt?

Wenn Menschen an der Teilnahme und Teilhabe an Gütern gehindert werden, spricht man von Ausgrenzung oder Diskriminierung. Ein Gut ist ein materieller oder ein geistiger Besitz, der für einzelne Menschen oder eine Gesellschaft einen hohen Wert besitzt. Neben privaten Gütern gibt es öffentliche Güter, die aufgrund staatlicher Garantie im Prinzip allen Menschen zugänglich sind. Ein Beispiel dafür ist Bildung. Jeder Mensch in Deutschland hat neben der Schulpflicht auch das Recht auf Bildung und kann bei entsprechenden Leistungen weiterführende Schulen und Hochschulen besuchen. Es gibt noch viele andere Beispiele für öffentliche Güter: die Benutzung von Autobahnen und anderen öffentlichen Verkehrswegen oder auch Menschen- und Bürgerrechte. Der Staat muss dafür sorgen, dass diese Güter allen Menschen zugänglich sind. Der Staat darf nicht ohne einen überzeugenden Grund Menschen an der Teilhabe an diesen Gütern hindern. Ansonsten liegt eine Ausgrenzung und Diskriminierung vor.
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Formen der Ausgrenzung
Menschen werden aus unterschiedlichen Gründen ausgegrenzt und diskriminiert. Manchmal durch Gesetze selbst. Ein Beispiel dafür ist die Ausgrenzung von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bei Wahlen. Gewöhnlich dürfen Ausländer (überall auf der Welt) bei Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen nicht teilnehmen. Dies erscheint logisch und einleuchtend, da durch Wahlen das in einem Staat ständig lebende Volk über die Regierung bestimmen soll, und Ausländer gehören in der Regel nicht dazu. Touristen, die sich gerade mal drei Wochen in einem Land aufhalten, das Wahlrecht zu geben, ist nicht sehr sinnvoll, da sie weder das Land so gut kennen noch die politischen Parteien. In diesem Fall kann man von einer gerechtfertigten oder begründeten Ausgrenzung sprechen. Problematischer ist es jedoch, wenn Menschen, die seit vielen Jahren in einem Land leben oder dort geboren sind und ansonsten alle Pflichten haben (z. B. Steuern), bei Wahlen nicht teilnehmen zu lassen, weil sie die Staatsbürgerschaft des Landes nicht besitzen (so genannte Ausländer). So werden Millionen von Menschen in Deutschland bei Wahlen mit der Begründung ausgegrenzt, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht haben. Hier erscheint die Ausgrenzung ungerechtfertigt.

Eine andere Form der Ausgrenzung ist die gesellschaftliche und alltägliche Ausgrenzung, bei der Vor- und Pauschalurteile (das heißt eine ganze Gruppe betreffend) eine große Rolle spielen. Vor- und Pauschalurteile sind im Grunde genommen nichts falsches, da alle Menschen welche haben. Problematisch werden sie allerdings dann, wenn sie zu Schubladendenken führen und wenn Menschen ständig nach oberflächlichen Merkmalen (Aussehen, Hautfarbe, Haarfarbe, Geschlecht usw.) beurteilt werden, die nichts mit ihrem „wahren“ Persönlichkeit zu tun haben. Beispiel.
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Heimat
Gewöhnlich ist Heimat dort, wo man zuhause ist und sich heimisch fühlt. Das ist oft ein Ort, eine Stadt oder ein Land. Für eine Mannheimerin, die gerade im Ausland Urlaub macht, ist häufig Deutschland die Heimat, aber nicht unbedingt Heidelberg, sondern eher Mannheim. Und innerhalb von Mannheim bedeutet ihr der Stadtteil, in dem sie aufgewachsen ist, mehr als andere Viertel.
Menschen können aber auch mehrere Heimaten haben, wenn sie sich an mehreren Orten oder mehreren Ländern gleich wohl fühlen und sich nicht für eins entscheiden möchten. Ein Italiener, der vor 40 Jahren nach Deutschland kam und hier geblieben ist, kann sich häufig nicht für eines der Länder als Heimatland entscheiden, weil er in Italien seine eigene Kindheit verbracht hat, aber in Deutschland seine Kinder geboren wurden. Und die Kinder fühlen sich in Deutschland zuhause, weil sie hier aufgewachsen sind. Aber sie lieben vielleicht auch Italien, weil sie dort immer ihre Ferien verbracht haben und viele Verwandte haben.
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Ausländer
Rechtlich betrachtet sind in Deutschland alle Menschen Ausländer, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Das sind zurzeit etwa 8 Millionen Menschen in Deutschland.
Darunter sind viele Kinder und Jugendlich, die in Deutschland geboren sind und das Ausland nur vom Urlaub kennen - fast so wie Deutsche, die in Italien oder in die Türkei regelmäßig ihre Ferien verbringen. Auch Menschen, die nicht in Deutschland geboren sind, aber trotzdem schon längere Zeit hier leben und sich wohl fühlen, werden meistens als Ausländer betrachtet. Da macht es auch keinen Unterschied, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder nicht. Eigentlich sind sie keine Ausländer mehr. Häufig bezeichnet man sie auch als Migranten, Zuwanderer oder Einwanderer.
Unproblematisch ist es, Menschen, die nur für eine kurze Zeit in Deutschland sind (zum Beispiel, um hier Urlaub zu machen), als Ausländer zu bezeichnen.
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Ausländerfeindlichkeit/Fremdenfeindlichkeit (Xenophobie)
Allgemein bedeuten diese Begriffe die Ablehnung von Ausländern bzw. von Fremden oder von Menschen die als Ausländer/Fremde empfunden werden. Diese Begriffe sind nicht immer brauchbar und sinnvoll, da die abgelehnten Menschen in den meisten Fällen weder Ausländer noch Fremde sind. Sie leben oft seit vielen Jahren in Deutschland, sind hier geboren und haben vielleicht auch schon die deutsche Staatsbürgerschaft. Der richtige Begriff, um diese Form der Ablehnung zu benennen ist Rassismus.
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Staatsbürgerschaft (Staatsangehörigkeit, Nationalität)
Wer die Staatsbürgerschaft eines Staates hat, ist Bürger dieses Staates und hat damit auch die vollen Bürgerrechte (oder Grundrechte). Sie sind meistens in der Verfassung eines Staates garantiert. In Deutschland heißt die Verfassung Grundgesetz. Wichtige Grundrechte in Deutschland sind die Meinungs- und Pressefreiheit und das Wahlrecht - also die Möglichkeit für Staatsbürger, bei Wahlen darüber mit zu entscheiden, wer an die Regierung kommt. Die Staatsbürger haben den Pass (den Personal- oder Reiseausweis) des Staates, dem sie angehören. Man kann die Staatsbürgerschaft mit der Mitgliedschaft in einem Verein und den Pass mit dem Mitgliedsausweis vergleichen.

Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland
In Deutschland wird seit vielen Jahren darüber gestritten, wer ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben sollte. Die Abstammung ist die wichtigste Bedingung, um deutscher Staatsbürger zu werden (Blutsrecht). Wenn man eine deutsche Mutter oder einen deutschen Vater hat, ist man deutscher Staatsbürger. Die Kinder von nicht Deutschen sind durch dieses Gesetz benachteiligt, da sie die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern bekommen und nicht die deutsche. Dadurch haben diese Kinder, wenn sie später erwachsen werden, nicht die vollen Bürgerrechte. Sie können nicht wählen oder sie können auch abgeschoben werden, obwohl sie in Deutschland leben.
Nicht Deutsche können aber auch die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Einbürgerung annehmen, wenn sie ihre ursprüngliche abgeben. Das Problem dabei ist aber, dass man erstens die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen muss und das Einbürgerungsverfahren sehr langwierig ist (dazu muss man häufig auf die Konsulate fahren). Und zweitens wollen die viele nicht Deutsche ihren Pass nicht abgeben und können dadurch keine deutschen Staatsbürger werden.
Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht wurde im Jahre 2000 etwas gelockert. Aber nach wie vor ist es für nicht Deutsche sehr schwierig, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Für die Gegner des derzeitigen Staatsbürgerschaftsrechts sind die Regelungen undemokratisch, da nicht alle Menschen, die in Deutschland leben, die gleichen Rechte haben. Sie fordern, dass alle Menschen, die in Deutschland geboren wurden, die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen (Bodenrecht) und dass auch die Anträge zur Einbürgerung einfacher werden. Andere verlangen die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Migranten sollen demnach zusätzlich auch ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben, was die derzeitigen Gesetze nicht erlauben.
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Kultur (multikulturelle Gesellschaft, Interkulturalität)
Unter Kultur können wir uns alle etwas vorstellen, aber richtig definieren kann es wohl kaum jemand. Ursprünglich kommt dieser Begriff aus dem Lateinischen (colere) und bedeutet übersetzt soviel wie „bebauen“ (zum Beispiel einen Acker) „pflegen“ (von Sitten und Bräuchen oder von künstlerischen Tätigkeiten wie Malen, Schreiben u.a.) oder auch „verehren“ (von bestimmten Personen oder eines Gottes). Das heißt, der Begriff kann unterschiedliche Bedeutungen haben.

Es wird häufig behauptet, dass zwischen Türken und Deutschen kulturelle Unterschiede bestehen oder dass Araber oder Afrikaner einem anderen Kulturkreis angehören. In solchen Zusammenhängen wird Kultur meist als eine Art „unsichtbares“ Band dargestellt, das die Menschen aus einer bestimmten „kulturellen“ Gruppe auf eine geheimnisvolle Weise verbindet. Für viele besteht dieses Band aus Herkunft, Sprache, Religion oder Sitten. Allerdings kann das Band niemand genau definieren. Vielmehr existiert es als eine Vorstellung in den Köpfen der Menschen. Und genauso viele Menschen wie es gibt, gibt es auch Vorstellungen von Kultur. Damit ist Kultur nichts Bestimmtes.

Die Vorstellungen von Kultur setzen sich zusammen einerseits aus alltäglichen Erfahrungen und andererseits aus bereits bestehenden Vorstellungen von Kultur, die uns ständig vermittelt werden (z.B. durch Medien, Politiker, Wissenschaftler, Pädagogen, Eltern usw.). Wenn wir etwas Wichtiges neu erfahren, verändert sich dadurch vielleicht unsere Vorstellung von Kultur. Damit ist Kultur auch nichts Festes, sondern sie ist dynamisch und in ständiger Entwicklung. Die türkische oder deutsche Kultur ist nicht das gleiche, was sie vor hundert Jahren war. Sogar vor dreißig Jahren waren die Vorstellungen von „deutscher Kultur“ sicherlich anders als die von heute.


Was ist deutsche oder türkische Kultur?
Beispiel 1: Es gibt nichts, was alle Deutschen vereint und von nicht Deutschen trennt. Beispiel Sprache: Die meisten Migranten in Deutschland sprechen Deutsch, manche perfekt, sie sehen sich selbst aber selten als Deutsche. Ähnlich ist es bei Österreichern und vielen Schweizern, deren Muttersprache zwar deutsch ist, aber sich selbst würden sie nie als Deutsche sehen.

Beispiel 2: In der Türkei zum Beispiel leben 70 Millionen Menschen. Es gibt dort verschiedene Sprachen, Dialekte, Religionen und Bräuche. Und in Großstädten gibt es Cafés, Discos oder große Kaufhäuser und Fabriken; und es gibt Dörfer, in denen Menschen als Bauern leben oder noch nie in einer Großstadt waren. Das heißt, es gibt sehr große Unterschiede zwischen den Menschen in der Türkei (und genauso in Italien, Deutschland, Russland, Japan usw.). Daher kann man schwer sagen, dass es eine türkische oder deutsche Kultur gibt. Außerdem ist es oft falsch zu sagen, dass Menschen die in Deutschland leben und eine türkische Herkunft haben, (nur) dem türkischen Kulturkreis angehören. Schließlich sind diese Menschen hier geboren oder leben schon sehr lange hier und kennen das Leben genauso gut wie alle anderen auch. Man könnte sagen, diese Menschen gehören auch dem deutschen Kulturkreis an.


Multikulturelle Gesellschaft / Multikulturalismus/Interkulturell
Das Wort Multi kommt ebenso wie Kultur aus dem Lateinischen und bedeutet viel. Wenn es in einem Land viele kulturelle Gruppen und Minderheiten gibt, spricht man von einer multikulturellen Gesellschaft. Fast alle Länder auf der Welt sind multikulturelle Gesellschaften. Auch Deutschland kann als eine multikulturelle Gesellschaft betrachtet werden, da hier neben den Minderheiten sehr viele Menschen mit unterschiedlicher Herkunft leben.
In einigen Ländern gibt es einen offiziellen (oder programmatischen) Multikulturalismus. Dort genießen kulturelle, religiöse oder sprachliche Gruppen oder Minderheiten besondere Rechte, die durch den Staat geschützt werden. In manchen Ländern dürfen Minderheiten sogar Schulen in ihrer eigenen Sprache betreiben und unterrichten (z. B. Kanada). In anderen Ländern gibt es mehrere Amtssprachen (z.B. Belgien, Schweiz, Kanada).
Während das Wort multikulturell feststellt, dass es mehrere Kulturen gibt, geht interkulturell inhaltlich weiter und fordert Beziehungen oder den Austausch zwischen (=inter) kulturellen Gruppen.
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Rasse/Rassismus
Rasse
Der Begriff Rasse kommt ursprünglich aus der Biologie. Eine Rasse ist eine Teilgruppe innerhalb einer Art (Beispiel Pudel ist eine Rasse innerhalb der Tierart Hund). Rassen unterscheiden sich aufgrund bestimmter festgelegter Merkmale und Eigenschaften (Farbe, Haarlänge, Körpergröße u. a.). Auch bei Menschen wird noch manchmal von Rassen gesprochen. Oft wird die Hautfarbe als Unterscheidungskriterium zwischen „Rassen“, und entsprechend wird von der weißen, schwarzen, roten und gelben „Rasse“ gesprochen. Im Nationalsozialismus sprach man von der „arischen“ und „nicht-arischen Rasse“, zu der auch die Juden gehörten, die dann verfolgt und ermordet wurden. Das Problem dabei ist, dass die Auswahl der „Eigenschaft“ Hautfarbe oder Religion immer willkürlich ist. Warum nimmt man nicht Nasenlänge oder Schuhgröße? Man kann daher sagen, dass es menschliche Rassen nicht gibt.

Rassismus
Auch wenn heute die Menschen nicht ohne weiteres in Rassen eingeteilt werden können, hält man überall auf der Welt an bereits festgestellten oder neu entdeckten „rassischen“ Unterschieden fest. Diese Unterschiede können tatsächlich vorhanden sein (z. B. die Hautfarbe). Sie müssen es aber nicht, d. h. Unterschiede können auch einfach erfunden sein. Ein Beispiel dafür ist die Unterscheidung zwischen der arischen und jüdischen Rasse durch die Nationalsozialisten. Der einzige Unterschied zwischen Juden (von denen die meisten ohnehin Deutsche waren) und den Nicht-Juden war aber die Religion, und sonst nichts anderes. Beim Rassismus ist jedoch nicht die einfache Feststellung von Unterschieden das ausgrenzende, sondern die Verbindung von rassischen mit charakterlichen Eigenschaften und die anschließende Bewertung der Eigenschaften. Dies führt oft zu einer Aufstellung einer Rangordnung, die als natürlich oder von „Gott gegeben“ dargestellt wird. Ein einfaches Beispiel dafür: Es wird festgestellt, dass es Menschen mit einer schwarzen und weißen Hautfarbe gibt. Irgendwann sagen die Weißen, dass sie selbst von Natur aus fleißig sind und alle Schwarzen faul. Dadurch stufen sie die Schwarzen als eine ihnen untergeordnete Gruppe ein und sehen in sich die überlegene Gruppe. Im Nationalsozialismus hielten sich „die Arier“ als die Überlegenen, bei der Besiedlung des amerikanischen Kontinents betrachteten die Europäer die Indianer (Ureinwohnern) als unterlegen. In den USA gab es in bis in die 1960er Jahre eine strikte Trennung in allen gesellschaftlichen Bereichen, die soweit ging, dass es in öffentlichen Bussen getrennte Bereiche für Schwarze und Weiße gab. Hier wird klar, dass die als überlegen erklärte Rasse besondere Rechte genießt und Macht über die unterlegen erklärten Rassen hat. Durch die Erklärung mancher Menschengruppen zu untergeordneten oder gar minderwertigen Rassen konnten die Machthaber diese Menschen ausbeuten und unterdrücken, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.

Wie kann es Rassismus geben, wenn es keine menschlichen Rassen gibt?
Für den Rassisten ist es ganz einerlei, ob es menschliche Rassen gibt oder nicht. Wenn es körperliche oder biologische Unterschiede zwischen ihm und den Anderen (also den diskriminierten Menschen) nicht gibt, greift er diese auf. Wenn nicht, sucht er nach anderen (kulturelle, religiöse usw.). Oft verbindet er körperliche mit kulturellen Unterschieden, um den Anderen als unterlegen zu definieren. Und wenn überhaupt keine Unterschiede da sind, erfindet er einfach welche. Sein Ziel ist es, eine Rechtfertigung für die diskriminierende Ungleichbehandlung Anderer zu haben.

Rassismus in Deutschland
Der Funktion von Rassismus besteht darin, sowohl eine bestimmte Menschengruppe als auch ihre Angehörigen schlechter als andere behandeln zu dürfen. Nun ist es in Deutschland heute nicht ohne weiteres möglich, bestimmte Menschen schlechter zu behandeln als andere. Dies ist vielen Verträgen und Gesetzen so festgelegt. In Deutschland verbietet Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes Diskriminierung. Dort heißt es „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Obwohl Diskriminierung nun aber verboten ist, gibt es dennoch Rassismus.
Vor allem aus zwei Gründen. Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung durch den Staat. Wer sich durch den Staat aufgrund der oben genannten Merkmale benachteiligt fühlt, kann vor Gericht gehen. Eine Ausnahme, die der Staat machen darf, ist in den oben genannten Kriterien jedoch nicht enthalten: die Benachteiligung aufgrund der Staatsbürgerschaft. Jeder Staat behält es sich vor, den eigenen Staatsbürgern Sonderrechte einzuräumen (wie das Wahlrecht und andere Bürgerrechte). Auch wenn nicht Staatsbürger (Ausländer) gesetzlich diskriminiert werden dürfen, sind diese Benachteiligungen undemokratisch, wenn ihnen die Einbürgerung langfristig nicht ermöglicht wird. In solchen Fällen wird häufig von einem staatlichen, rechtlichen oder institutionellen Rassismus gesprochen

Neben dem institutionellen gibt es den gesellschaftlichen oder alltäglichen Rassismus Diese Form des Rassismus wird häufig auch als Ausländer- oder Fremdenfeindlichkeit bezeichnet, was inhaltlich falsch ist. Denn bei diskriminierten Personen handelt es sich meistens weder um Ausländer noch um Fremde, da sie häufig hier geboren wurden oder schon seit langem hier leben. Das oben zitierte Diskriminierungsverbot aus dem Grundgesetz betrifft den alltägliche Rassismus allerdings nur am Rande, da die Beziehungen zwischen privaten Personen oder Einrichtungen gewöhnlich den Staat nichts angehen (Mit zwei Ausnahmen: Aufstachelung zum Rassenhass und Volksverhetzung). Vielmehr gibt es ein konkurrierendes Gesetz zum Diskriminierungsverbot, nämlich die Meinungsfreiheit, die auch im Grundgesetz verankert ist. Die Meinungsfreiheit erlaubt jedem/r, die eigene Meinung ungehindert auszusprechen, auch wenn durch sie andere rassistisch diskriminiert werden

Antidiskriminierungsgesetz als Schutz vor Rassismus
Ein wirksamer Schutz gegen alltäglichen und gesellschaftlichen Rassismus könnte daher ein Antidiskriminierungsgesetz sein, das allen ausgegrenzten Minderheiten (MigrantInnen, Frauen, Homosexuellen, behinderten Menschen etc.) Schutz bietet. Dieser Schutz würde sich auf viele Bereiche erstrecken: Arbeitssuche, Wohnungssuche, Verbot von Diskriminierung in den Medien etc. In Deutschland gibt es noch kein Antidiskriminierungsgesetz, obwohl die rot-grüne Koalition bei ihrem Regierungsbeginn 1998 sich das fest vornahm.
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Bevölkerung, Volk, Nation
Zur Bevölkerung eines Landes (oder Stadt) gehören alle Einwohner, die dort leben, sowohl die mit deutscher Staatsbürgerschaft und ohne.

Der Begriff Volk wird sehr unterschiedlich verwendet.
Häufig kann man Volk mit Bevölkerung gleichsetzen, damit gehören zum Volk alle Einwohner eines Landes oder einer Stadt (das Mannheimer Volk). Mit Volk wird auch häufig das einfache Volk (im Gegensatz zu den Wohlhabenden und Reichen) bezeichnet.

Volk wird aber auch mit den Staatsbürgern (=Staatsvolk) eines Landes gleichgesetzt. In Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“. Nach dieser Vorgabe müssten für alle politischen Entscheidungen eines Landes alle Bürger und Bürgerinnen zusammenkommen und gemeinsam überlegen und entscheiden. Es ist allerdings organisatorisch sehr schwierig, Millionen von Menschen für Entscheidungsfindungen zusammenzubringen. Daher finden Wahlen statt, in denen die Bürger Vertreter (die Abgeordneten) damit beauftragen, stellvertretend für sie Entscheidungen zu fällen. Auch vor Gericht verkünden die Richter als „Volksbeauftragte“ die Urteile „im Namen des Volkes“.

Unter Volk wird häufig auch eine Gemeinschaft von Menschen mit gemeinsamer Abstammung, Sprache und Sitten verstanden, die zudem ein Zusammengehörigkeitsgefühl verbindet. Nach diesem Verständnis ist das Volk eine nach außen geschlossene Gruppe, das heißt, die Abstammung von diesem Volk ist die entscheidende Bedingung für die Zugehörigkeit. Wenn man nicht in dieses Volk hineingeboren wurde, kann man auch nicht Angehöriger dieses Volkes werden. Ein Beispiel dafür ist Deutschland im Nationalsozialismus, als die Nazis all jene als nicht deutsch einstuften, die nicht von so genannten „Volks-Deutschen“ abstammten und deutsches Blut hatten. So auch Juden, von denen viele im Ersten Weltkrieg für Deutschland gekämpft hatten. Auch heute ist dieses Verständnis vom Deutschen Volk noch sehr verbreitet. Menschen ohne „volks-deutsche“ Abstammung werden selten als Deutsche anerkannt, auch wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben und rechtlich gesehen deutsche Staatsbürger sind und damit auch Mitglieder des Staatsvolkes.

Nation (kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Geburt oder Abkunft – natio)
Die Begriffe Volk und Nation sind sehr eng miteinander verwandt. Häufig bezeichnen sie das gleiche oder etwas ähnliches. Nation ist, ähnlich wie Volk, eine größere Gemeinschaft von Menschen mit einem Zusammengehörigkeitsgefühl. Wie aber die Zusammengehörigkeit begründet wird, ist sehr unterschiedlich. Für viele Nationen (vor allem für die deutsche und die osteuropäischen) sind gemeinsame Abstammung, Geschichte, Sprache oder Kultur die entscheidenden Merkmale für ihre Selbstdefinition. Entsprechend dieses Verständnisses wird man in die Nation hineingeboren. Man kann Angehörige/r nur einer Nation sein und die Nation in der Regel nicht wechseln.

Für andere Nationen ist das Bekenntnis zur Nation und ihren „Werten“ notwendig, die meist in der Verfassung verankert sind. In Frankreich zum Beispiel ist theoretisch das Bekenntnis zu den Werten der Französischen Revolution „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ die entscheidende Bedingung für alle Nationsangehörigen, die Staatsbürger. Theoretisch deswegen, da die Staatsbürger nicht ständig nach ihrem Bekenntnis gefragt werden können, sondern es wird davon ausgegangen, dass solange die Bürger nichts Gegenteiliges äußern, den Idealen der Nation zustimmen. Das Bekenntnis zu diesen Idealen ermöglicht und erleichtert auch die Aufnahme in die nationale Gemeinschaft durch die Einbürgerung: Der Erwerb der Staatsbürgerschaft ist in der Regel an weniger strenge Auflagen geknüpft. Die Kinder, die in diesen Ländern geboren werden, bekommen meist automatisch die Staatsbürgerschaft (Frankreich, USA, Kanada etc.).

Nation kann aber auch einfach nur Staat bedeuten, wie in Vereinte Nationen, die eigentlich ein Staatenverbund sind. Der Völkerbund, die Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen, war ebenfalls ein Verbund von Staaten.

Diese Beispiele zeigen, dass der Inhalt der Begriffe Volk und Nation sehr schwierig wider zu geben ist. Und da es keine allgemein gültigen Definitionen von Volk, Nation oder auch Kultur gibt, werden diese Begriffe zum Teil sehr willkürlich verwendet und mit unterschiedlichen Inhalten versehen. Oft dienen sie auch (politischen) Zwecken, um Menschen oder Menschengruppen auszugrenzen oder ihnen Rechte zu verweigern. Die Zugehörigkeit zu einem Volk (Nation oder Kultur) ist immer mit bestimmten Vorrechten (Privilegien) verbunden, die nur die Angehörige dieses Volkes besitzen. Andere kommen nicht in den Genuss dieser Rechte. Dieser Zustand ist diskriminierend, wenn er dauerhaft wird und wenn Menschen die gleichen oder vollen Rechte verwehrt werden, obwohl sie eigentlich alle Erfordernisse erfüllen.

Beispiel: gemeinsame Abstammung
Die meisten Menschen können ihre Abstammung nicht mehr als drei oder vier Generationen zurückverfolgen. Damit ist auch die Behauptung, man stamme von einem bestimmten Volk ab, sehr fragwürdig, eigentlich eine Lüge. Es ist mehr der Glaube an eine gemeinsame Abstammung, was die Menschen miteinander verbindet als die tatsächliche Abstammung selbst. Warum glauben aber Menschen, dass sie gemeinsame Wurzeln haben? Durch diesen Glauben wird nämlich meistens das eigene Volk als etwas Besonderes und Überlegenes dargestellt und somit können andere Menschen und Völker einfacher ausgegrenzt werden.
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Integration – Assimilation
Integration ist in Deutschland der gebräuchlichste Begriff, wenn es um die „Ausländer“, „Migranten, „Zuwanderer“, usw. geht. So häufig wie er verwendet wird, so unklar ist aber gleichsam sein Inhalt. Für die einen bedeutet er, dass die Migranten zumindest über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen sollen, für die anderen, dass sich die Minderheiten an „deutsche“ Werte und Verhaltensnormen anpassen sollen (Assimilation), oder zumindest durch andere Lebensformen diese nicht gänzlich in Frage stellen sollen. So oder so ist der Begriff in seiner „deutschen“ Verwendung höchst problematisch, da er im Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten lediglich die Seite der Migranten in Verantwortung sieht. In diesem Kontext darf aber nicht übersehen werden, dass es ganz allgemein Faktoren gibt, die die gesellschaftliche Integration fördern und andere die sie hemmen. Und irgendwelche Eigenarten (kulturelle wie z.B. religiöse Kleidung) und Defizite (bezüglich den Deutschkenntnissen) von Migranten können, müssen aber nicht integrationshemmend sein. Demgegenüber ist aber ein wesentlicher Hemmfaktor, wenn das Einwanderungsland über keine Integrationspolitik und in ihrer Folge über keine besonderen Gesetze, wie z.B. ein Antidiskriminierungsgesetz, verfügt. Ein in dieser Hinsicht negatives Vorzeigeland ist die Bundesrepublik, die auch nach fünf Jahrzehnten Migrationsgeschichte keine wirkliche Integrationspolitik vorzuweisen hat. Der ernsthafte Wille, eine gesellschaftliche Integration voran zu treiben, drückt sich in erster Linie darin aus, dass man sich unter Integration keine Einbahnstraße vorstellen sollte.
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Migration (Immigration, Emigration, Einwanderung, Auswanderung, Zuwanderung
Migration bedeutet die Wanderung von Menschen, Tieren oder Pflanzen von einem Gebiet in ein anderes. Wandern Menschen aus einer Region aus, so spricht man von Emigration (Auswanderung), wandern sie ein von Immigration (Einwanderung). Es handelt sich also in beiden Fällen um die gleichen Wanderungsbewegungen, die sich nur von der eingenommenen Perspektive her unterschieden. Migration gab es schon immer und an allen Orten der Welt. Erfährt ein Raum oder ein Staat zahlenmäßig nennenswerte Zuwanderung, so spricht man von einem Einwanderungsland. In Deutschland tut man sich allerdings immer noch schwer, von Einwanderung zu sprechen, da Einwanderung einen ständigen Aufenthalt nach sich zieht. Stattdessen wird meist das Wort Zuwanderung verwendet (Beispiel: Zuwanderungsgesetz)
Beinahe jeder zehnte Mensch in Deutschland hat gegenwärtig keinen Pass und keine deutsche Herkunft, tatsächlich sind aber noch mehr Menschen nach Deutschland zugewandert. Zwischen 1950 und 1998 sind rund 30 Millionen Menschen nach Deutschland eingewandert. Sie sind also Migranten. Der Begriff Migrant bezeichnet jedoch in Deutschland seltsamerweise gar nicht die wirklich Gewanderten (z.B. 2,5 Millionen so genannte Aussiedler, die allein in den Jahren 1988-1998 aus Osteropa nach Deutschland einwanderten), sondern diejenigen, deren Vorfahren keine Deutschen sind; auch wenn viele dieser vermeintlichen „Migranten“ (oder bereits ihre Eltern) in Deutschland geboren wurden. Sie werden oft Migranten genannt, um den noch weniger zutreffenden Ausdruck „Ausländer“ (da sie ja im Inland leben) zu umgehen. Wenn Teile einer Gesellschaft, wie zum Beispiel in Deutschland der Fall, die gegebenen Tatsachen nicht anerkennen, so wird der Begriff „Einwanderungsland“ zum politischen Begriff. Er steht dann dafür, ob von einer Gesellschaft Migration erwünscht und offiziell anerkennt oder ob sie vorgibt, es gäbe die oben beschriebene Wanderung überhaupt nicht.
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